AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ALLES GLAS Glaserei – Stahlbau GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der ALLES GLAS Glaserei – Stahlbau GmbH, Finkensteinerstraße 9, A- 9585 Gödersdorf (im Folgenden kurz als „ALLES GLAS“ bezeichnet) und ihren Kunden.

1.2 ALLES GLAS schließt Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen oder Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch ALLES GLAS.

2. Angebote

Angebote von ALLES GLAS sind stets freibleibend und unverbindlich. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die von ALLES GLAS kommunizierten Preise ab Werk. Steuern, Verpackung, Versand, Versicherung oder Montage sind in den von ALLES GLAS kommunizierten Preisen nicht enthalten.

3. Auftragsübernahme/Rücktrittsrecht des Verkäufers

3.1 Aufträge an ALLES GLAS gelten erst dann als angenommen, wenn ALLES GLAS nach Erhalt einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Kunden übermittelt hat.

3.2 Die in den Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten enthaltene Angaben über Maße, Preise, Leistungen und dergleichen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf Sie Bezug genommen wird. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben, ebenso, ebenso wie Muster, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der ALLES GLAS unter Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw. Technische Ausführungsänderungen, Abweichungen vom Katalog, etc. behält sich ALLES GLAS im Sinne des technischen Fortschrittes vor.

3.3 Wurde ein Auftrag angenommen, so kann ALLES GLAS vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde Wechsel oder Schecks zu Protest gehen lässt, seine Zahlungen einstellt, oder wenn über sein Vermögen ein gerichtliches oder außergerichtliches Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird.

3.4 ALLES GLAS kann auch den Rücktritt erklären, wenn sich Haftungsverhältnisse beim Kunden zu Ungunsten von ALLES GLAS verändern oder wegfallen, welche ausdrücklich Voraussetzungen für den Abschluss des Vertrages waren, oder wenn der Kunde unrichtige Angaben bei der Erteilung des Auftrages gemacht hat, deren richtige Kenntnis ALLES GLAS vom Vertragsabschluss abgehalten hätte.

3.5 Schließlich kann ALLES GLAS auch dann vom Auftrag zurücktreten falls der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung vereinbarte Voraus- oder Anzahlungen auch vor Produktionsbeginn nicht leistet.

4. Rücktrittsrechte von Konsumenten

4.1 Der Kunde, der Verbrauer im Sinne des KSchG ist, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der im Folgenden genannten Fristen schriftlich zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird, die Rücktrittsfrist beträgt 14 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Leistungen von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Kunden, bei Verträgen für die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

4.2 Um das Rücktrittsrecht ausüben zu können, hat der Kunde ALLES GLAS (seinen Namen, Anschrift und soweit verfügbar, seine Telefonnummer, Faxnummer und E-Mailadresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, zu informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

4.3 Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat ALLES GLAS dem Kunden alle Zahlungen, die ALLES GLAS vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei den, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Auch der Kunde hat die bereits erhaltenen Leistungen zurückzustellen.

Link zum Widerrufsformular

4.4 Wurde die ALLES GLAS ausdrücklich dazu aufgefordert mit der Dienstleistung bereits während der 14-tägigen Widerrufsfrist zu beginnen, so ist im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts bei noch nicht vollständiger Vertragserfüllung ein aliquoter Betrag im Hinblick auf die bereits erbrachte Dienstleistung im Verhältnis zum im Vertrag vorgesehenen Gesamtzahlung, zuzüglich der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag entstandenen Kosten, zu leisten.

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

4.5 Der Kunde verliert sein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn der Unternehmer vom Kunden ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert wurde.

4.6 Dem Kunden steht kein Rücktrittsrecht zu, wenn die Ware/Dienstleistung nach Kundenspezifikation angefertigt oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist.

4.7 Erweitert der Kunde im Zuge von Servicearbeiten den Arbeitsumfang und beauftragt er den Unternehmer mit Leistungen, welche über den ursprünglichen Vertrag hinausgehen, so erlischt der Anspruch auf das Rücktrittsrecht hinsichtlich dieser Leistung.

4.8 Der Kunde verliert sein Rücktrittsrecht, wenn er ausdrücklich gegenüber der ALLES GLAS verlangt, dass die ALLES GLAS vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist tätig werden soll und die Dienst- und oder Werkleistung vollständig erbracht wird.

5. Rücktrittsrecht des Unternehmers

Käufer, die nicht Verbraucher im Sinne des KSchG sind, haben kein Rücktrittsrecht.

6. Preise

6.1 Die Preise von ALLES GLAS verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung geltenden Mehrwertsteuer.

6.2 Wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben anfallen, ist ALLES GLAS berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.

6.3 Zusätzlich ist ALLES GLAS zur Preiserhöhung berechtigt, wenn Umstände eintreten, die ALLES GLAS nicht beeinflussen kann und die vom Willen von ALLES GLAS unabhängig sind.

Im Folgenden handelt es sich mitunter um nachstehende Umstände.

Änderung und Neufestsetzung von Abgaben oder sonstigen stattlichen Gebühren, Änderungen von Einstandspreisen für Material und Rohstoffen, Lohnerhöhungen aufgrund gesetzlicher und kollektivvertraglicher Vorschriften..

6.4 Bei Vertragsabschluss mit Offenlassen der Preise, wird der am Tag der Lieferung geltende Verkaufspreis berechnet.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Sämtliche Zahlungen sind gemäß den mit ALLES GLAS vereinbarten Bedingungen zu leisten. Sofern Zahlungsbedingungen nicht gesondert vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug in Bar oder durch Überweisung zu leisten.

7.2 Skontoabzüge bei Zahlungen können nur vorgenommen werden, wenn mit ALLES GLAS darüber vorab eine entsprechende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde oder ALLES GLAS auf der Rechnung einen entsprechenden Skontoabzug gewährt.

7.3 Wechsel und Schecks werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung angenommen. Discount- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.

7.4 Bei Wiederverkäufern, kann ALLES GLAS nach Setzung einer angemessenen Nachfrist fällige Lieferungen solange zurückhalten, bis fällige Forderungen bezahlt sind. ALLES GLAS ist auch berechtigt, sämtliche Forderungen gegen Wiederverkäufer vorzeitig fällig zu stellen, falls diese trotz Nachfristsetzungen in Zahlungsverzug kommen.

8.Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von ALLES GLAS. Für den Fall, dass der Kunde mit den vereinbarten Zahlungen an ALLES GLAS in Verzug gerät, ist ALLES GLAS berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden zurückzuverlangen.

8.2 Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware vor vollständiger Bezahlung ist diesbezüglich die schriftliche Zustimmung von ALLES GLAS einzuholen. Mit der Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Forderungen aus dem Verkauf der Ware an ALLES GLAS ab und verpflichtet sich, von dieser Abtretung den Drittschuldner schriftlich zu verständigen.

8.3 Greifen vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises Dritte auf die Ware (z.B.: im Zuge von Pfändungen)zu, ist ALLES GLAS über diesen Umstand umgehend schriftlich zu informieren.

8.4 Für das Recht des Käufers, die von ALLES GLAS gelieferte Ware zu verarbeiten, gelten die Beschränkungen der vorstehenden Absätze entsprechend. Durch die Verarbeitung erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten und/oder gelieferten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für ALLES GLAS bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.

8.5 Wird die Vorbehaltsware von ALLES GLAS mit noch im Fremdeigentum stehenden Waren verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwirbt ALLES GLAS Miteigentum an den neuen Sachen oder dem vermischten Bestand. Der Umfang des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von ALLES GLAS gelieferten Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Ware.

9. Lieferung und Lieferfristen

9.1 ALLES GLAS ist dazu berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und hierüber Teilrechnungen auszustellen.

9.2 Sämtliche Angaben über Lieferzeiten von ALLES GLAS sind unverbindlich. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen.

9.3 Durch die Angabe beziehungsweise Vereinbarung von Lieferzeiten kommt kein Fixgeschäft zustande. Die immer nur als annähernd zu betrachtende Lieferfrist beginnt erst mit dem Einlangen der vom Kunden unterfertigten Auftragsbestätigung, nie jedoch vor endgültiger Klärung aller technischen Lieferdetails und finanzieller Voraussetzungen (z.B.: Anzahlungen). Änderungen der Bestellung bewirken einen neuen Liefertermin.

9.4 Versandart und Versandweg werden, soweit keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, von ALLES GLAS bestimmt. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, geht die Preisgefahr mit Absonderung der Ware – bei Annahmeverzug des Käufers mit
der Versandbereitschaft durch ALLES GLAS – auf den Käufer über.

9.5 Unvorhergesehene Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materiallieferungen, Maschinen- und Werkzeugbruch, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Fälle höherer Gewalt usw.) berechtigen ALLES GLAS wahlweise entweder zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist, zum Rücktritt oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag.

9.6 Bei Nichtannahme der vertragsmäßig bereitgestellten Ware durch den Kunden ist ALLES GLAS wahlweise berechtigt, entweder Erfüllung zu verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, In diesem Fall ist ALLES GLAS berechtigt wahlweise anstelle des Schadenersatzes, eine hiermit ausdrücklich vereinbarte Konventionalstrafe in der Höhe von 30 % des vereinbarten Preises im Sinne des § 1336 ABGB bzw. § 348 dHGB zu begehren. Die Konventionalstrafe ist insbesondere auch dann zur Zahlung fällig, wenn der berechtigte Rücktritt vom Vertrag noch vor Anfertigung der Ware erfolgt.

10. Technisches

Lieferungen von ALLES GLAS erfolgen in handelsüblicher Qualität. Der Kunde akzeptiert, dass Glas ein besonderer Werkstoff ist und dass innerhalb der vom jeweiligen Hersteller vorgegebenen Toleranzen hinsichtlich Glasstärken, Glasmaßen, Farbunterschieden und Strukturunterschieden handelsübliche Abweichungen gegeben sein können, die keinen Mangel darstellen.

11. Zahlungs- und Annahmeverzug

11.1 Im Falle eines Zahlungsverzuges- auch mit Teilzahlungen- treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.

11.2 Bei Zahlungsverzug von Kunden ist ALLES GLAS berechtigt, nach Wahl den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens oder aber Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu begehren. Bei Zahlungsverzug ist ALLES GLAS berechtigt ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

11.3 Wurde vom Kunden die Ware nicht wie vereinbart übernommen, ist ALLES GLAS nach erfolgloser Nachfristsetzung dazu berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern.

12. Gewährleistung/Prüfpflicht

12.1 Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind vom Kunden innerhalb von drei Werktagen ab Lieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels ALLES GLAS schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längsten aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.

12.2 Wird eine Mängelrüge außerhalb des Anwendungsbereiches des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) nicht, oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Glasbruch ist von der Gewährleistung jedenfalls ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt außerhalb des Anwendungsbereiches des Konsumentenschutzgesetzes mit Verarbeitung oder Veränderung der Ware durch den Kunden oder durch Dritte.

12.3 Die Gewährleistungsfrist wird, sofern nicht andere gesetzliche Bestimmungen zwingend dagegen stehen, mit einem Jahr ab Übergabe an den Käufer einvernehmlich vereinbart.

12.4 Bei ordnungsgemäßer erhobener und berechtigter Mängelrüge wird ALLES GLAS unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers Gewähr durch Verbesserung, Gewährung eines Preisnachlasses oder Ersatzlieferung (Umtausch) wahrnehmen oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.

12.5 Anders, wie immer, geartete Ansprüche gegen ALLES GLAS, insbesondere solche auf Ersatz eines direkten Schadens oder Folgeschadens sind – soweit rechtlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer hat diese Einschränkung der Haftung der ALLES GLAS an seine Kunden weiterzugeben, sowie diese zu einer entsprechenden Weitergabe bis zum Endabnehmer zu verpflichten sodass die Geltung der Haftungsbeschränkung bis zum Endabnehmer gewährleistet ist.

12.6 Eine Beratung durch Mitarbeiter von ALLES GLAS erfolgt unverbindlich. Eine Haftung aus einer solchen Beratung ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Leistungen von ALLES GLAS als auch für Gegenleistungen von Kunden ist der Unternehmenssitz von ALLES GLAS, sohin A- 9585 Gödersdorf.

14. Gerichtsstand und Rechtswahl

14.1 Auf alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und ALLES GLAS ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechtes sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

14.2 Für die Entscheidung über alle aus dem mit ALLES GLAS geschlossenen Vertrag allfällig entstehende Streitigkeiten – einschließlich solcher über das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertrages – ist das am Unternehmenssitz von ALLES GLAS sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. ALLES GLAS behält sich das Recht vor, gegebenenfalls auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

15. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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